Das Bezugsrecht der GmbH-Gesellschafter und der Kommanditaktionare kann trotz der regelmaig personalistischen Struktur der GmbH und der KGaA ausgeschlossen werden. Erfolgt der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen einer genehmigten Kapitalerhohung, steht er im Spannungsverhaltnis zwischen dem gesteigerten Interesse der Bezugsrechtsinhaber an einem effektiven Schutz ihres Bezugsrechts einerseits und der beschleunigenden Wirkung des genehmigten Kapitals andererseits. Der Autor bietet zunachst eine ubersichtliche Darstellung des Rechtsinstituts des genehmigten Kapitals und des...
Das Bezugsrecht der GmbH-Gesellschafter und der Kommanditaktionare kann trotz der regelmaig personalistischen Struktur der GmbH und der KGaA ausges...