Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang und entfaltet seine Bedeutung im Strafvollzug in besonderem Mass, zumal das Grundrecht durch den Freiheitsentzug in intensivem Mass eingeschrankt wird. Die obergerichtliche Rechtsprechung war damit seit Bestehen des StVollzG wiederholt mit Fragen der Gewahrleistung einer den Schutz von Ehe und Familie beachtenden Vollzugsgestaltung befasst. Durch die Foderalismusreform im Jahr 2006 und im Gefolge die Verabschiedung von Landesstrafvollzugsgesetzen ist eine familien- und ehefreundliche Gestaltung des Vollzugs zu einem zentralen Thema geworden,...
Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang und entfaltet seine Bedeutung im Strafvollzug in besonderem Mass, zumal das Grundrecht durch den Fr...