Kunstgegenstande sind in der Regel von langerem Bestand. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte durchlaufen sie zahlreiche Besitz- und Eigentumswechsel. Doch nicht immer beruhen diese auf einer freiwilligen Entscheidung des Eigentumers. Gelangen verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Kunstgegenstande wieder in den Kunsthandel zuruck, stellt sich die Frage, wem der jeweilige Kunstgegenstand nun gehort. Ist der ursprungliche Eigentumer noch der Rechtsinhaber oder fand zwischenzeitlich ein gutglaubiger Erwerb oder eine Ersitzung statt?Juliane Schellerer geht dieser...
Kunstgegenstande sind in der Regel von langerem Bestand. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte durchlaufen sie zahlreiche Besitz- und Eigentumswech...