Nach 2216 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass ordnungsmassig zu verwalten. Die Arbeit geht der Frage nach, welche konkreten Verpflichtungen sich hieraus fur den Testamentsvollstrecker ergeben. Behandelt werden einzelne Problemfalle, wie etwa die Kapitalanlage oder die Verwaltung von Grundstucken mit Altlasten. Ferner wird untersucht, wie sich die Insolvenzordnung, das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie die Neuregelungen zur Freiberufler-GmbH auf die Testamentsvollstreckung auswirken."
Nach 2216 BGB hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass ordnungsmassig zu verwalten. Die Arbeit geht der Frage nach, welche konkreten Verpflichtunge...