Hire and fire von Leiharbeitnehmern oder doch faktische Unkundbarkeit? Die Autorin arbeitet Rechtsfragen auf und weist auf Fallstricke bei der betriebsbedingten Kundigung von Leiharbeitnehmern hin. Leiharbeiter gelten als schnell kundbar. Dabei wird ubersehen, dass das KSchG auch fur die Leiharbeit gilt und die Rechtsprechung dort z.T. sogar hohere Anforderungen an die Arbeitgeber stellt. Die Rechtsfragen der betriebsbedingten Kundigung in der Leiharbeit entstehen aus dem vom Normalarbeitsverhaltnis abweichenden Dreiparteienverhaltnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher....
Hire and fire von Leiharbeitnehmern oder doch faktische Unkundbarkeit? Die Autorin arbeitet Rechtsfragen auf und weist auf Fallstricke bei der ...