Eine -Garantie- des Verkaufers hinsichtlich der Kaufsache kann rechtlich als Zusicherung, unselbstandiges Garantieversprechen oder selbstandiger Garantievertrag zu werten sein. Untersucht wird die dogmatische Grundlage der Zusicherungshaftung der 463 S. 1,480 Abs. 2 BGB sowie versucht, Kriterien zur Abgrenzung von Gewahr- leistungsrecht und selbstandiger Garantie aufzustellen. Gegenstand der Untersuchung sind weiterhin die Entscheidungen des Bundes- gerichtshofs zur Anwendbarkeit des 477 BGB bei der selbstandigen Garantie sowie zur Garantie zugunsten des Endabnehmers uber 328 BGB....
Eine -Garantie- des Verkaufers hinsichtlich der Kaufsache kann rechtlich als Zusicherung, unselbstandiges Garantieversprechen oder selbstandiger Garan...