Die Zielsetzung der Arbeit ist es, fur die Abgrenzung materieller und immaterieller Wirtschaftsguter (Vermogensgegenstande) im Sinne des 5 Abs. 2 EStG (bzw. 248 Abs. 2 HGB) allgemein gultige Abgrenzungskriterien zu entwickeln. Dadurch soll auch ein Beitrag zur Systembildung geleistet werden. Zudem werden die entwickelten Abgrenzungskriterien zur Losung exemplarischer Fallgruppen herangezogen, die auch die bisherigen Zweifelsfalle erfassen. Dazu erfolgt eine an der juristischen Methodenlehre orientierte Auslegung, durch die das Abgrenzungsproblem gelost wird."
Die Zielsetzung der Arbeit ist es, fur die Abgrenzung materieller und immaterieller Wirtschaftsguter (Vermogensgegenstande) im Sinne des 5 Abs. 2 EStG...