Der Indizienbeweis ist fester Bestandteil des geltenden Strafverfahrens. Ihm kommt eine vollstandige Beweiskraft zu, und der Richter entscheidet in freier Wurdigung uber die Beweiskraft der Indizien. Die Arbeit zeigt auf, dass ein vollstandiger Indizienbeweis dem deutschen Strafverfahren bis Mitte des 19. Jahrhunderts fremd war. Die Entwicklung des Indizienbeweises vom romischen uber das italienisch-kanonische Recht und die Constitutio Criminalis Carolina bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wird im Uberblick dargestellt. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Betrachtung der mit der Abschaffung...
Der Indizienbeweis ist fester Bestandteil des geltenden Strafverfahrens. Ihm kommt eine vollstandige Beweiskraft zu, und der Richter entscheidet in fr...