In Zeiten sich verknappender offentlicher und auch privater Mittel stellt sich zunehmend die Frage, ob neben den offentlich-rechtlichen Gebuhren- und Kostenerstattungsvorschriften das Rechtsinstitut der auftraglosen Geschaftsfuhrung zum Ausgleich von Aufwendungen herangezogen werden kann. Ziel der Arbeit ist es, die bei der Anwendung dieses Rechtsinstituts vernachlassigten rechtsdogmatischen Grundfragen aufzugreifen. Unter der Pramisse, dass die Begrundung von Erstattungsanspruchen eine offentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage voraussetzt, kann die auftraglose Geschaftsfuhrung nur unter den...
In Zeiten sich verknappender offentlicher und auch privater Mittel stellt sich zunehmend die Frage, ob neben den offentlich-rechtlichen Gebuhren- und ...