Die Arbeit beschaftigt sich mit den strafprozessrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, -dessen Ladung im Ausland zu bewirken ware- ( 244 V 2 StPO). In der Strafrechtspraxis kommt der Vernehmung von Auslandszeugen aufgrund der fortgeschrittenen Internationalisierung fast aller gesellschaftlicher Bereiche, in denen Straftaten vorkommen, eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des -Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege- wurde in 244 V StPO ein Satz 2 eingefugt, der es dem Richter ermoglicht, die Vernehmung von Auslandszeugen leichter abzulehnen. Die Einfuhrung des 244 V 2 StPO wird hier zum...
Die Arbeit beschaftigt sich mit den strafprozessrechtlichen Fragen, die ein Zeuge aufwirft, -dessen Ladung im Ausland zu bewirken ware- ( 244 V 2 StPO...