-Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fahig werden, kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren (Vollzugsziel)- ( 2 Strafvollzugsgesetz). Ein wesentliches Element der Umsetzung des Vollzugsziels ist die Versorgung der Gefangenen mit Bildungs- und Weiterbildungsangeboten, fur die zwar grundsatzlich die Vollzugsbehorden zustandig sind, die aber dieser Aufgabe alleine nicht gerecht werden konnen. Deshalb nutzt der Justizvollzug zunehmend das -know how- und die Kapazitaten externer Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Die Erfahrung lehrt allerdings,...
-Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fahig werden, kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren (Vollzugsziel)-...