Die Fussballbundesligavereine sind seit ihrer Grundung in der Rechtsform des Idealvereins organisiert und als gemeinnutzig anerkannt. Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob die Rechtsform des Idealvereins noch zweckmassig und vereinsrechtlich zulassig ist. Aus steuerlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die Bundesligavereine tatsachlich gemeinnutzige Ziele verfolgen. An diese Fragestellungen anknupfend untersucht der Verfasser die Vor- und Nachteile einer Ausgliederung der Berufsfussballabteilung auf einen externen Rechtstrager, die den Vereinen durch die Beschlusse des DFB vom Oktober 1998...
Die Fussballbundesligavereine sind seit ihrer Grundung in der Rechtsform des Idealvereins organisiert und als gemeinnutzig anerkannt. Es erscheint all...