Auslandsmitarbeitern in der Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungshelfer, entsandte Fachkrafte etc.) stellen sich verschiedene steuerliche Probleme, die darin begrundet liegen, dass ihre Tatigkeit einen Auslandsbezug aufweist und ihre Vergutungen regelmassig staatlich finanziert werden. Die Autorin geht auf die innerstaatlichen Kassenstaatsregelungen ein und analysiert, unter welchen Voraussetzungen die im Ausland tatigen Mitarbeiter uberhaupt in Deutschland steuerpflichtig sind und welche Moglichkeiten zur Vermeidung einer etwaigen Doppelbesteuerung der Einkunfte bestehen. Weiterhin...
Auslandsmitarbeitern in der Entwicklungszusammenarbeit (Entwicklungshelfer, entsandte Fachkrafte etc.) stellen sich verschiedene steuerliche Probleme,...