Was konnen Rechtsvergleich und Rechtsgeschichte leisten? Der Autor beantwortet diese Frage mit Blick auf die Gesetzgebungslehre des deutschen Juristen und Philosophen Christian Thomasius (1655-1728). Er weist nach, dass dessen Gesetzgebungslehre sich im Bereich des Privatrechts grundsatzlich durchsetzte und auf die Gesetzgebung der fruhen Neuzeit groen Einfluss hatte, obwohl Thomasius kein originales Gesetzbuch verfasste. Der Jurist war der Meinung, man konne durch Rechtsvergleich vermuten, dass eine heimische Sitte, die den gemeinsamen Sitten vieler Volker bzw. dem Volkergemeinrecht...
Was konnen Rechtsvergleich und Rechtsgeschichte leisten? Der Autor beantwortet diese Frage mit Blick auf die Gesetzgebungslehre des deutschen Juristen...