Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit sich in Westdeutschland, Frankreich und auf europaischer Ebene eigenstandige oder besondere Ablaufe in der Etablierung selbstandiger Kartellbehorden erkennen lassen. Das heute selbstverstandlich erscheinende strenge Vorgehen gegen Kartelle durch den Staat hat sich in diesen drei Rechtskreisen nicht gleichzeitig und auch nicht nach einheitlichen Mustern ausgebildet. Vielmehr zeichnen sich von 1945 bis 1989 drei exemplarische Herangehensweisen ab. Die Autorin setzt die Einrichtung der Kartellaufsicht zu der geschichtlichen Entwicklung in...
Die Autorin geht der Frage nach, ob und inwieweit sich in Westdeutschland, Frankreich und auf europaischer Ebene eigenstandige oder besondere Ablaufe ...