Ist die Panoramafreiheit in Gefahr? Diese Frage stellt sich etlichen Kunstlern, Bildjournalisten, Fotografen und Filmemachern seit der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 17. Dezember 2010 in den viel beachteten Parallelentscheidungen Preuische Schlosser und Garten entschieden hat, dass das ausschlieliche Recht zur gewerblichen Anfertigung und Verwertung von Filmen und Fotografien von Bauwerken und Gartenanlagen dem Grundstuckseigentumer zusteht, soweit diese Abbildungen von seinem Grundstuck aus angefertigt werden. Die Autorin legt dar, warum diese Rechtsprechung nicht...
Ist die Panoramafreiheit in Gefahr? Diese Frage stellt sich etlichen Kunstlern, Bildjournalisten, Fotografen und Filmemachern seit der V. Zivilsenat d...