Die Autorin befasst sich mit der Frage der Berucksichtigung von Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft im Rahmen des Untreuetatbestands gemass 266 StGB. Ihr zufolge sind die Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft des Treupflichtigen im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung bei der Prufung der Untreuestrafbarkeit zu berucksichtigen. Dadurch wird dem Treupflichtigen kein -Freifahrtschein- dafur ausgestellt, mit dem anvertrauten Fremdgeld bis zur Grenze der eigenen finanziellen Moglichkeiten beliebig zu verfahren. Eine bei Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft vorgenommene Handlung ist vor...
Die Autorin befasst sich mit der Frage der Berucksichtigung von Ausgleichsfahigkeit und -bereitschaft im Rahmen des Untreuetatbestands gemass 266 StGB...