In diesem aktuellen Werk werden die Aufsichtspflichten des Verwaltungsrates gegenüber der Geschäftsleitung und der Letzteren gegenüber weiteren Mitarbeitenden herausgeschält. Hierfür wurden die relevanten Normen des Privat-, des Aufsichts- und des Strafrechts analysiert. Der Fokus lag dabei auf den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des Bankenrechts. Aufsichtspflichten lassen sich vorerst aus der Geschäftsherrenhaftung gemäss Art. 55 OR ableiten. Gemäss dieser hat der Unternehmer für das Verhalten von Hilfspersonen einzustehen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn er die Hilfsperson...
In diesem aktuellen Werk werden die Aufsichtspflichten des Verwaltungsrates gegenüber der Geschäftsleitung und der Letzteren gegenüber weiteren Mit...