Der Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess vor Gericht stellt besondere Anforderungen an beide Parteien, den Aufraggeber und den Aufragnehmer, sowie deren Prozessbevollmachtigte. Dies gilt gleichermassen fur die materiellen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich der prozessualen Besonderheiten des Honorarrechtsstreits. Fur den Klager kommt es darauf an, den Honoraranspruch unter Beachtung der Rechtsprechung schlussig darzulegen und die Weichen im Verlauf des Prozesses richtig zu stellen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Honorarermittlung nach der HOAI. Der Beklagte muss...
Der Architekten- und Ingenieur-Honorarprozess vor Gericht stellt besondere Anforderungen an beide Parteien, den Aufraggeber und den Aufragnehmer, sowi...