Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkundung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Anspruche auch gegenuber Rechtsanwalten relevant werden kann. Verkundet eine Partei dem eigenen oder gegnerischen Prozessbevollmachtigten den Streit, ergeben sich eine Reihe prozessualer und berufsrechtlicher Folgeprobleme. Ausgehend von den Grundbegriffen des Zivilprozesses und der Beteiligtenlehre geht der Autor der Frage nach, ob der Prozessbevollmachtigte auch Streitverkundungsempfanger, sprich Dritter nach 72 Abs. 1 ZPO, sein kann. Unter Berucksichtigung...
Der Autor befasst sich mit dem zivilprozessualen Hilfsinstrument der Streitverkundung, die zur Sicherung materiell-rechtlicher Anspruche auch gegenube...