Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen. Allerdings sind die Ausnahmebestimmungen zur Nichtanfechtbarkeit ausgelaufen, so dass nun alle Subventionen zumindest theoretisch anfechtbar sind. Matthias Bickel untersucht die aktuelle Rechtslage von nichtanfechtbaren Subventionen, pruft deren Verhaltnismassigkeit und zeigt auf der Grundlage von okonomischen Rechtfertigungsgrunden Reformansatze auf. Dabei fuhrt er wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Methoden zusammen. Beibehaltungsfahige...
Das welthandelsrechtliche Subventionsrecht unterscheidet zwischen verbotenen, anfechtbaren und nichtanfechtbaren Subventionen. Allerdings sind ...