Die Familiengerichtshilfe in Osterreich unterstutzt Gerichte in Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren. Die Bearbeitung der an die dort beschaftigten PsychologInnen, PadagogInnen und SozialarbeiterInnen gestellten Auftrage geschieht immer unter Berucksichtigung der rechtlichen Vorgaben und des Kindeswohls, das auch gesetzlich als leitender Gesichtspunkt in Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren gilt. Die gerichtlichen Auftrage beinhalten haufig Fragestellungen zu diesbezuglich relevanten Themen, wie der Erziehungsfahigkeit der Elternteile, der Bindung und Beziehung zwischen den Elternteilen und dem...
Die Familiengerichtshilfe in Osterreich unterstutzt Gerichte in Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren. Die Bearbeitung der an die dort beschaftigten Psy...