Die Autorin befasst sich mit dem Trihotel-Urteil aus dem Jahr 2007, in welchem der BGH das Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung ausschliesslich als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsatzlichen Schadigung in 826 BGB einordnete. Der seinerzeit getroffenen Entscheidung wohnt eine doppelte Ausschliesslichkeitsthese inne: ausschliesslich Deliktsrecht, ausschliesslich 826 BGB. Vanessa Kluge interessiert vor allem, ob die zitierte Norm wirklich die einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage fur die Insolvenzverursachungshaftung des GmbH-Alleingesellschafters darstellt. Es...
Die Autorin befasst sich mit dem Trihotel-Urteil aus dem Jahr 2007, in welchem der BGH das Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung ausschliess...