Grundstucke unterliegen mit Ausnahme der Grundsteuer grundsatzlich keiner eigenstandigen Besteuerung. Stattdessen ist die Besteuerung von Grundstucken mit verschiedenen Vorgangen bzw. Zustanden, wie etwa dem Erwerb, der Nutzung, dem Wechsel der Nutzung oder der Ubertragung sowie der Eigen- oder Fremdnutzung, verbunden. Das vorliegende Buch gibt einen Uberblick uber die aktuelle Rechtslage der Grundstucksbesteuerung bei im Inland ansassigen naturlichen Personen, die Grundstucke mit der Absicht erwerben, um damit Einkunfte zu erzielen und enthalt praxisrelevante Uberlegungen und Anreize zu...
Grundstucke unterliegen mit Ausnahme der Grundsteuer grundsatzlich keiner eigenstandigen Besteuerung. Stattdessen ist die Besteuerung von Grundstucken...