Wie kann dem Schuldner in einem Insolvenzverfahren eine selbststandige Tatigkeit ermoglicht werden? Gemass 35 II 1 InsO kann der Verwalter erklaren, dass Vermogen aus der selbststandigen Tatigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehort und Anspruche aus dieser Tatigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden konnen. Die Studie beleuchtet die Rechtsfolgen dieser sogenannten Negativerklarung. Hierbei zeigt der Autor insbesondere auf, dass die vorherrschende Meinung, welche in der Erklarung auch eine -Freigabe- beruflicher Alt-Vertrage sieht, kaum haltbar ist. Er entwickelt demzufolge einen...
Wie kann dem Schuldner in einem Insolvenzverfahren eine selbststandige Tatigkeit ermoglicht werden? Gemass 35 II 1 InsO kann der Verwalter erklaren, d...