Die Betriebstatte als Teil eines grenzuberschreitend ansassigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbstandig. Im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen hingegen gilt fur die Betriebstatte die Fiktion der steuerrechtlich uneingeschrankten Selbststandigkeit, wodurch sie zum Besteuerungssubjekt wird. Die Studie widmet sich der Abgrenzung der Besteuerungsrechte am Gewinn eines grenzuberschreitend tatigen Einheitsunternehmens und entwickelt einen funktionalen Ansatz zur Zuordnung der Wirtschaftsguter zu Betriebstatten."
Die Betriebstatte als Teil eines grenzuberschreitend ansassigen Einheitsunternehmens ist zivilrechtlich unselbstandig. Im Recht der Doppelbesteuerungs...