Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt schon seit langem die Zuverlassigkeit und fachliche Eignung der Geschaftsleiter von Versicherungsunternehmen vor. Als Reaktion auf die durch Zusammenbruche von Finanzdienstleistungsunternehmen gepragte Finanzmarktkrise im Jahr 2008 wurden 2009 mit dem Gesetz zur Starkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht zusatzlich Anforderungen an Zuverlassigkeit und Sachkunde der Aufsichtsrate sowie Beschrankungen der zulassigerweise wahrzunehmenden Mehrfachmandate statuiert. Gegenstand dieses Buches ist vor diesem Hintergrund eine geschlossene Darstellung...
Das Versicherungsaufsichtsgesetz schreibt schon seit langem die Zuverlassigkeit und fachliche Eignung der Geschaftsleiter von Versicherungsunternehmen...