Der Sozialschutzgedanke ist im schweizerischen Mietrecht fest verankert und will den Mieter vor missbrauchlichen Mietzinsen und Forderungen des Vermieters schutzen. Diese Schutznormen gelten ohne Einschrankung sowohl fur die Wohnraum- wie auch Geschaftsraummieten, wogegen im Ausland fur die Mieten im gewerblichen Bereich die Sozialschutznormen weitgehend ausgeschlossen werden konnen. Seit 2000 kann ein vermehrtes Auftreten von auslandischen Kaufern von Gewerbeimmobilien in der Schweiz beobachtet werden, welche die Immobilie als reine Kapitalanlage ansehen. Gleichzeitig tendieren...
Der Sozialschutzgedanke ist im schweizerischen Mietrecht fest verankert und will den Mieter vor missbrauchlichen Mietzinsen und Forderungen des Vermie...