Eine immer groer werdende Zahl deutscher Patienten begibt sich zur medizinischen Behandlung gezielt ins Ausland. Die vorliegende Abhandlung nimmt dieses Phanomen zum Anlass, internationale Zustandigkeit und anwendbares Recht bei grenzuberschreitenden Arzthaftungsfallen zu untersuchen. Diskutiert wird insbesondere die Frage der Eroffnung eines Gerichtsstandes in Deutschland nach den Vorschriften der EuGVVO sowie analog 12 ff. ZPO. Hinsichtlich der Bestimmung des anzuwendenden Rechts stehen die Verordnungen Rom I (Vertragsstatut) und Rom II (Deliktsstatut) im Mittelpunkt der Erorterung....
Eine immer groer werdende Zahl deutscher Patienten begibt sich zur medizinischen Behandlung gezielt ins Ausland. Die vorliegende Abhandlung nimmt dies...