Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Arzte, Zahnarzte, Psychotherapeuten, Krankenhauser und Krankenkassen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch seine Richtlinien bestimmt er den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wodurch er in die elementaren Grundrechte der Bevolkerung eingreifen sowie Bestimmungen fur nicht-arztliche Leistungserbringer, vor allem Pharmaunternehmen, setzen kann. Hier wird dargelegt, wie die Rechtsprechung die Rechtsnatur der Richtlinien herleitet und inwieweit fur die...
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Arzte, Zahnarzte, Psychotherapeuten, Krankenhause...