Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren Beitragen das Risiko der Arbeitswege von Arbeitnehmern, obwohl diese dem Einfluss der Unternehmer weitgehend entzogen sind. Durch Einfuhrung des Werkstorprinzips im Steuerrecht wird diese Ansicht bekraftigt. Die Entfernungspauschale wurde abgeschafft und die Arbeitswege der Privatsphare zugeordnet. Das Werkstorprinzip wurde jedoch fur verfassungswidrig erklart. Der Autor macht deutlich, dass hinsichtlich der Versicherung des Wegeunfalls...
Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren...