Durch Lastenausgleich unterstutzte die Bundesrepublik Deutschland nach 1952 Kriegssachgeschadigte, Fluchtlinge und Vertriebene, ohne die Haftung fur im 2. Weltkrieg entstandene Schaden anzuerkennen. Die Arbeit untersucht die Ursprunge der Vorstellung, ein Staat sei seinen Burgern zum Ersatz von Kriegsschaden verpflichtet. Erste Ansatze in diese Richtung gab es im deutschen Rechtsraum wahrend des 30jahrigen Krieges. In den Koalitionskriegen und im 1. Weltkrieg kam die Frage erneut auf, im 2. Weltkrieg versprach das NS-Regime den vollstandigen Ausgleich von Kriegsschaden. Die Untersuchung...
Durch Lastenausgleich unterstutzte die Bundesrepublik Deutschland nach 1952 Kriegssachgeschadigte, Fluchtlinge und Vertriebene, ohne die Haftung fur i...