Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberrechtlichen Erlaubnisse einzuordnen ist. Er zeigt auf, dass die Einwilligung nicht nur Billigkeitsausgleich fur fehlende urheberrechtliche Schrankenregelungen, sondern ein dogmatisch gangbarer Weg zur Beurteilung der urheberrechtlichen Zulassigkeit neuartiger Nutzungsphanomene im Internet ist. Unter Berucksichtigung der Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird das Problem behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen das...
Der Autor befasst sich mit der Anerkennung der dogmatischen Kategorie schlichte Einwilligung und der Frage, wie sie in das System der urheberre...