Der Gesetzgeber hat mit Einfuhrung des Ubergangsmandates in 21a BetrVG die Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG zumindest fur den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig hat er damit den langen Streit uber dessen Existenz endgultig beendet. Ausgehend von den Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG untersucht die Arbeit, welche europarechtlichen Anforderungen an das Ubergangsmandat an sich zu stellen sind. Weiter wird die Umsetzung dieser Vorgaben durch den nationalen Gesetzgeber in 21a BetrVG gepruft. Dabei nimmt der Autor zu noch offenen Fragen wie dem Bestehen eines...
Der Gesetzgeber hat mit Einfuhrung des Ubergangsmandates in 21a BetrVG die Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG zumindest fur den Bereich des Betrieb...