Jede invasive arztliche Massnahme an einem Patienten stellt aus rechtlicher Sicht eine Korperverletzung dar, solange der Patient nicht zuvor rechtsgultig in deren Durchfuhrung eingewilligt hat. Da eine Korperverletzung einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt ware sogar eine strafrechtliche Verfolgung moglich. Wahrend dies in Osterreich nicht praktisch umgesetzt wird und somit totes Recht darstellt (vgl. auch STGB 110 Eigenmachtige Heilbehandlung), nimmt in Deutschland die Haufigkeit einer strafrechtliche Verfolgung wegen Korperverletzung zu. Fur eine rechtsgultige Einwilligung in eine...
Jede invasive arztliche Massnahme an einem Patienten stellt aus rechtlicher Sicht eine Korperverletzung dar, solange der Patient nicht zuvor rechtsgul...