Aus ihrer Entwicklung umgibt die Verwaltungssprache eine sprachliche Normierung im Hinblick einer Allgemeinverbindlichkeit gegenuber den Adressatinnen bzw. Adressaten, wobei deren historische Kodifikation sowohl in Worterbuchern als auch in sonstigen Aufzeichnungen niedergeschrieben wurde. Dies betrifft auch die verbindliche Einhaltung der Gendergerechten Formulierungen in der osterreichischen Verwaltungssprache: Durch Umformulieren des Satzes soll die bzw. der Handelnde eindeutig in den Prufberichten benannt werden. Diese Arbeit zeigt, inwieweit im Hinblick einer optimalen...
Aus ihrer Entwicklung umgibt die Verwaltungssprache eine sprachliche Normierung im Hinblick einer Allgemeinverbindlichkeit gegenuber den Adressatinnen...