Der Finanzausgleich zwischen Landern und Gemeinden in seiner gegenwartigen Form kennt keine Gemeindetypen. Wie alle Beziehungen zwischen Gebiets- korperschaften knupft aber auch das Finanzausgleichsverfahren an die historisch entwickelte Klassifizierung der Gemeinden nach ihrem verfassungs- und ver- waltungsrechtlichen Status an und behandelt die Gemeinden nach ihrem Platz in dieser Hierarchie; dieser Platz soll das Ma an Aufgaben wie auch das Ma an Einnahmen bestimmen. Fur die Finanzausgleichsbeziehungen im engeren Sinne ergibt sich je nach der Ebene eine unterschiedliche Anzahl von Partnern...
Der Finanzausgleich zwischen Landern und Gemeinden in seiner gegenwartigen Form kennt keine Gemeindetypen. Wie alle Beziehungen zwischen Gebiets- korp...