Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit bei Tarifpluralitaten auf. Durch vermehrte Tarifabschlusse von Spartengewerkschaften entstehen Tarifkollisionen, die nicht mehr aufgelost werden. Die Funktionsfahigkeit des Tarifsystems ist durch diese Entwicklung zunehmend gefahrdet. Tarifgemeinschaften wurden insofern als verfassungsgemasse Losung entwickelt. Sie sind gemass Art. 9 Abs. 3 GG moglich und in der Praxis vorzufinden. Durch Tarifgemeinschaften werden weder Tarifvertrage noch -partner...
Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit galt jahrzehntelang in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag. Im Jahr 2010 gab die Rechtsprechung die Tarifeinheit be...