Mit 55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingefuhrt wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof hat insbesondere mit Urteil vom 9.12.2010 die Rechte des Fiskus im Insolvenzverfahren weiter gestarkt. Noch bei Einfuhrung der InsO 1999 hatte sich der Gesetzgeber bewusst fur die Abschaffung des Fiskusvorrechts entschieden. In dieser Arbeit werden die Hintergrunde zur Aufnahme des Fiskusvorrechts in die Konkursordnung, die Entwicklung und der aktuelle Stand des Fiskusvorrechts im deutschen Insolvenzrecht untersucht. Die vom Gesetzgeber...
Mit 55 Abs. 4 InsO hat der Gesetzgeber das Fiskusvorrecht wieder eingefuhrt wohl allein zu Zwecken der Haushaltskonsolidierung. Der Bundesfinanzhof ha...