An den Krankenanstalten von Gebietskorperschaften gab es wahrend der 70er/80er Jahre des 20. Jahrhunderts fur Spitalsarztinnen/arzte keine Arbeitszeitregelungen. Tagesarbeitszeit und Anzahl der verlangerten Dienste waren nicht limitiert. Da der Arbeitsaufwand und dadurch die Arbeitszeit stetig zunahmen, begannen die Klinikarztinnen/arzte Ende der 80er Jahre, sich gegen die Arbeitsbedingungen aufzulehnen. Die Politik engagierte sich fur dieses Problem nur protrahiert und verabschiedete erst sechs Jahre spater das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG). Die Existenz dieses Gesetzes...
An den Krankenanstalten von Gebietskorperschaften gab es wahrend der 70er/80er Jahre des 20. Jahrhunderts fur Spitalsarztinnen/arzte keine Arbeitszeit...