Grundsatzlich ist die Proportionalitat von beteiligten Interessen bei Verteidiger und Angreifer in einer Notwehrlage unbeachtlich. Aus diesem Grund erwagen Praxis und Wissenschaft unter anderem im Bereich besonderer Personenverhaltnisse, wie beispielsweise bei Ehegatten, Notwehrrechtsbegrenzungen. Die Studie analysiert zunachst bestehende Losungsansatze. Anschliessend wird die hier fur eine Beschrankung als dogmatischer Anknupfungspunkt verfochtene Garantenstellung im Rahmen eines deduktiv-dualistischen Ansatzes neu bestimmt. Auf Basis dieses Ansatzes wird schliesslich die Ausgangsfrage einer...
Grundsatzlich ist die Proportionalitat von beteiligten Interessen bei Verteidiger und Angreifer in einer Notwehrlage unbeachtlich. Aus diesem Grund er...