Wer die Kontrolle uber eine Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, durch Halten von mindestens dreissig Prozent der Stimmrechte erlangt hat, ist nach den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Ubernahmegesetzes (WpUG) verpflichtet, den Aktionaren ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Von der Angebotspflicht bestehen zahlreiche, fur die Rechtspraxis relevante Ausnahmen und Befreiungsmoglichkeiten, mit denen sich diese Arbeit auseinandersetzt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer kritischen Analyse der einzelnen Ausnahme- und Befreiungstatbestande...
Wer die Kontrolle uber eine Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, durch Halten von mindestens dreissig P...