Mit Einfuhrung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber das uberkommene Nebeneinander von Quellentheorie und Reinvermogenszugangstheorie im Teilbereich des Kapitalvermogens auf den ersten Blick eingeebnet. Stammvermogensveranderungen sind gemass 20 Abs. 2 EStG seither ohne Fristbindung voll steuerbar. Doch statt mehr Entscheidungsneutralitat zu verwirklichen, verzerrt die Abgeltungsteuer Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen in mannigfaltiger Weise und verscharft insbesondere das Problem der Rechtsformabhangigkeit. Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen der...
Mit Einfuhrung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 hat der Gesetzgeber das uberkommene Nebeneinander von Quellentheorie und Reinvermogenszugangstheorie i...