Im Vergleich zu anderen Normen ist der 843 III BGB vom Wortlaut eher kurz gehalten, einfach formuliert und uberschaubar strukturiert, sodass auf den ersten Blick die Annahme gerechtfertigt sein konnte, dass diese Vorschrift innerhalb der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis keine Probleme bereitet. Bei naherer Betrachtung zeigt sich jedoch vielmehr, dass in der Praxis der Schadensregulierung eine Rechtsunsicherheit herrscht, welche im Ergebnis wirtschaftlich unzureichende, ungerechte und teilweise sogar rechtswidrige Regulierungsergebnisse auf Kapitalisierungsbasis nach sich zieht. Das...
Im Vergleich zu anderen Normen ist der 843 III BGB vom Wortlaut eher kurz gehalten, einfach formuliert und uberschaubar strukturiert, sodass auf den e...