Die deutsche Kolonialzeit in Kamerun fangt im Jahre 1884 an, als der deutsche Generalkonsul, Gustav Nachtigall, einen Schutzvertrag mit einigen Duala-Herrschern am Kamerun-Fluss am 12. Juli unterzeichnete. Dieser deutsch-Duala-Vertrag, der der deutschen Kolonialregierung bzw. den deutschen Kaufleuten vor Ort das Betreten des Hinterlandes versagte, wurde jedoch kurz danach in Frage gestellt, als der ganze afrikanische Kontinent unter den europaischen Machten anlasslich des Berliner Kongresses (November 1884-Februar 1885) entgegen allen geopolitischn Gesetzen aufgeteilt wurde. Dies fuhrte...
Die deutsche Kolonialzeit in Kamerun fangt im Jahre 1884 an, als der deutsche Generalkonsul, Gustav Nachtigall, einen Schutzvertrag mit einigen Duala-...