Die Besteuerung von international tatigen Kunstlern wie Musikern, Dirigenten und Komponisten sowie von Kunstlergesellschaften ist ein standiger Brennpunkt des nationalen und internationalen Steuerrechts. Ursache hierfur sind die zahlreichen Sonderregelungen im Bereich der Steuertatbestande und Steuererhebung, die den vielschichtigen Einnahmen von Kunstlern, ihrer hohen Mobilitat sowie dem Einsatz von Kunstlergesellschaften Rechnung tragen sollen. Diese komplexe Rechtslage fuhrt zu erheblichen Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Besteuerung von im Ausland ansassigen Kunstlern und...
Die Besteuerung von international tatigen Kunstlern wie Musikern, Dirigenten und Komponisten sowie von Kunstlergesellschaften ist ein standiger Brennp...