Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz erstmals verwaltungsrechtliche Rechte eingefuhrt, die insbesondere Umweltverbande in die Lage versetzen, Behorden zur Sanierung eingetretener Schaden an Boden, Wasser, Arten und naturlichen Lebensraumen aufzufordern und diese Rechte gerichtlich durchzusetzen. Die Autorin untersucht die Regelungen des Gesetzes betreffend die Verfahrensbefugnisse und Klagerechte Dritter. Dabei legt sie den Schwerpunkt auf die Umweltverbande. Es wird herausgearbeitet, ob das Umweltschadensgesetz in Bezug auf das Schutzgut Boden...
Der Gesetzgeber hat mit dem im Jahr 2011 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz erstmals verwaltungsrechtliche Rechte eingefuhrt, die insbesondere U...