Die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Menschen mit und ohne Behinderung sind hiernach gleich zu behandeln und nach dem Gesetz gleichgestellt. Das Grundgesetz legt dies in Artikel 3 fest. Dieser sagt aus, dass alle Menschen gleich sind (vgl. Art. 3 Abs.1 Grundgesetz) und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. Art 3 Abs. 3 Grundgesetz). Um Gleichstellung in vollem Umfang zu erreichen, ist eine umfassende Integration jedes Menschen in die Gesellschaft notig. Es bedeutet, in allen Bereichen...
Die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Menschen mit und ohne Behinderun...