Zur Uberwindung von Unternehmenskrisen ist vielfach ein von den Gesellschaftern mit qualifizierter Mehrheit beschlossenes Sanierungskonzept erforderlich. Wenn das Konzept Eingriffe in Rechte der Gesellschafter oder Leistungspflichten vorsieht, entstehen regelmassig Interessenkonflikte zwischen der Gesellschaftermehrheit und der (qualifizierten) Gesellschafterminderheit. Nach der Rechtsprechung konnen Sanierungsgegner jedoch aus der gesellschaftlichen Treupflicht heraus zur Duldung oder Befurwortung eines erforderlichen und verhaltnismassigen Konzepts verpflichtet sein. Kann dies weiterhin...
Zur Uberwindung von Unternehmenskrisen ist vielfach ein von den Gesellschaftern mit qualifizierter Mehrheit beschlossenes Sanierungskonzept erforderli...