Nachdem sich die Bilanzbtindeltheorie sehr weitreichend von gesetzlichen Vorlagen gelost hatte, war seit Beginn der 70er Jahre die Riickbesinnung auf das Gesetz erkliir tes Ziel des Steuerrechts der Personengesellschaft. Zugleich sollte die steuerliche Gewinnerrnittlung bei Personengesellschaften wieder im Handelsrecht verankert werden. Zu diesem Zwecke wird die Einkunftserrnittiung des Gesellschafters in zwei Stufen durchgefiihrt. Die erste Stufe - die Ermittiung des Gewinns der Gesellschaf- vollzieht sich nach allgemeinen Grundsatzen unter Riickgriff auf handelsrechtliche GoB. Hierbei...
Nachdem sich die Bilanzbtindeltheorie sehr weitreichend von gesetzlichen Vorlagen gelost hatte, war seit Beginn der 70er Jahre die Riickbesinnung auf ...